Verordnungen und Reglemente
Die Berufbildung ist auf verschiedene Texten basiert. Hier finden Sie die wichtigsten :
Plattenleger/in EFZ |
Plattenlegerpraktiker/in EBA
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→ Wegleitung zum Qualifikationsverfahren (gleiches Dokument für beide Ausbildungen) |
Sicherheitsmassnahmen für Lehrlinge
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 mit der Änderung der Verordnung 5 vom 28. September 2007 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre beschlossen und per 1. August 2014 in Kraft gesetzt.
Die revidierte Verordnung sieht vor, dass die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zu ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes definieren.
Per 18. April 2017 wurden die Anhänge 2 zu den Bildungsplänen (für die Berufe Platten-legerpraktiker/in EBA und Plattenleger/in EFZ) vom Schweizerischen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt.
Die Umsetzung wird von den Kantonalen Bildungämter bei der Ausbildungszulassung controliert.
Sie finden diese Massnahmen im oberen Kapitel.